Merkels Rettung, Gabriels Traum - Regieren mit 27 Prozent
Wie sich ein Mehrheitswahlrecht auswirken würde
UJN 10.01.2011
Zuletzt wurde in einem Blog unter anderem die Frage aufgeworfen, ob man die Malaise zunächst mit der Regierungsbildung und schließlich die fortwährende schwierige Mehrheitsfindung in Nordrhein-Westfalen für die rot-grüne Minderheitsregierung nicht dem Wahlrecht zuschreiben müsse. Erst unlängst zeigte sich diese erneut bei der Verabschiedung des Landeshaushalts und der Abstimmung über den Jugendmedienstaatsvertrag, bei dem die rot-grüne Minderheitsregierung durch eine Absage der LINKEN keine parlamentarische Mehrheit erreichen konnte und so eine Kehrtwende vollziehen musste. Nicht nur in NRW, auch bundesweit wird ab und an über die Einführung eines Mehrheitswahlrechts nach anglo-amerikanischem Vorbild nachgedacht. Die Diskussion richtet sich natürlich in besonderem Maße gegen DIE LINKE, die sich mit einem Wähleranteil von gut zehn Prozent dauerhaft etabliert hat. Die Tatsache, dass diese zehn Prozent Rot-Grün für die Mehrheitsbildung versagt werden und solange versagt bleiben, bis SPD und GRÜNE eine substanziell andere Politik verfolgen, befeuert immer wieder eine Diskussion über ein Mehrheitswahlrecht, das seine Befürworter bevorzugt in den beiden größeren Parteien findet. Und daher möchte ich mir dazu einmal ein paar Gedanken machen und schauen, was dieses denn für die BRD bedeuten würde. Zunächst halte ich es eigentlich für nicht wirklich angemessen, ein derart vielschichtiges Thema in ein paar Zeilen abzufeiern, vor allem sich aber nicht nachhaltiger mit den Implikationen einer derartigen Wahlrechtsreform auseinanderzusetzen, wie zum Beispiel für das Parteiensystem, die Repräsentanz im Allgemeinen ("Wahlgerechtigkeit") und konkreter Cleavages. Da ein Blog keine politikwissenschaftliche Studie darstellt, will ich mich darauf beschränken, diese Fragen lediglich anzureißen.
Zunächst stellt sich die Frage, ob statt des Verhältniswahlrechts ein relatives Mehrheitswahlrecht auf Ebene der einzelnen Wahlkreise mit einem Wahlgang, wie in den USA oder Großbritannien, kommen soll, oder ein absolutes Mehrheitswahlrecht mit zwei Wahlgängen, wie in Frankreich? Den Sonderfall mit zwei Wahlgängen möchte ich lediglich erwähnen, ihn jedoch ausklammern, da er bislang keine Rolle spielt.
Ein relatives Mehrheitswahlrecht begünstigt beim Vorhandensein zweier Blöcke die jeweils dominierende Partei in einem (normalerweise) erträglichen Maße. Als Beispiel dafür kann das US-amerikanische Repräsentantenhaus dienen: So errangen die Republikaner bei den Wahlen im letzten Jahr in der Popular Vote 45.088.676 Stimmen (51,6%), die Demokraten 39.107.430 (44,8%) und erhielten 242 bzw. 193 Sitze, was einem Verhältnis von 55,6 zu 44,4% der Sitze im Repräsentantenhaus entspricht. Mit der Mandatsverteilung wird einigermaßen deutlich die Popular Vote im Parlament abgebildet, wenn auch die siegreiche Partei etwas überrepräsentiert ist. Diese US-weiten Ergebnisse verschleiern allerdings, dass sich auf der Ebene der einzelnen Bundesstaaten das Bild etwas differenzierter darstellt, zumal es hier verschiedene, überaus wirksame Möglichkeiten der Manipulation gibt.
Ganz anders verhalten sich die Folgen eines relativen Mehrheitswahlrechts auf die Repräsentanz der Popular Vote im Parlament, wenn mehrere große Parteien vorhanden sind und zudem anhand von Hochburgbildung auf Grund regional spezifischer Cleavages eine starke Streuung existiert, wie wir es in Großbritannien sehen können. Als Beispiel dienen hier die Wahlen zum House of Commons am 6. Mai 2010.

Das Auffälligste ist natürlich die starke Überrepräsentanz der Conservative und der Labour Party, die jeweils knapp bzw. gut ein Drittel mehr Mandate erreichen, als es der Popular Vote entsprechen würde, während die Liberaldemokraten nur 38% der ihnen nach Wählerstimmen zustehenden Mandate erreichen und damit massiv unterrepräsentiert sind. In der Praxis kommt es angesichts dieses Dreiparteiensystem mit zusätzlicher regionaler Hochburgbildung klein(st)er Parteien regelmäßig dazu, dass eine Partei, die im ganzen Land lediglich eine relative Mehrheit erzielt, trotzdem eine breite absolute Mehrheit im Parlament erringt. Dass die Konservativen überhaupt eine Koalitionsregierung bilden mussten, ist ein ziemliches Unikum. 1983 waren die Liberalen noch in weit größerem Maße unterrepräsentiert und erhielten mit 25,4 % der Stimmen nur 23 Sitze (3,5 %), während Labour mit 27,6 % der Stimmen – gerade einmal 2% mehr als die Liberalen - 209 Sitze (32 %) bekam. Auch eine Umkehrung der Mehrheitsverhältnisse im Parlament gegenüber der Popular Vote ist denkbar bei einer extremen Hochburgbildung der einen Partei gegenüber einer geringen Streuung der Ergebnisse der anderen Partei: So errangen 1951 die Konservativen die absolute Mehrheit der Parlamentssitze, obschon Labour die meisten Wählerstimmen erzielte, 1974 waren die Verhältnisse umgekehrt.
Etwas anders verhält es sich bei einem relativen Mehrheitswahlrecht mit zwei ähnlich großen Parteien, mehreren mittelgroßen Parteien und einer starken regionalen Hochburgbildung, etwa der CSU in Bayern, der CDU in Baden-Württemberg oder der LINKEN im Osten. Nehmen wir nun die Ergebnisse der letzten Bundestagswahl: Hier können anhand der Anzahl der in den 299 Bundestagswahlkreisen erzielten Direktmandate, der eigentlichen Größe der Parteien, die sich im Anteil an den Zweitstimmen manifestiert, und dem Prozentsatz der Mandate, die nur auf Grund der Direktmandate ohne Zweitstimmenausgleich errungen wurden, die Folgen eines reinen Mehrheitswahlrechts gut dargestellt werden.

Für die BRD bedeutete die Einführung eines Mehrheitswahlrechts, dass etwa bei der letzten Bundestagswahl mit der CDU eine Partei mit gerade einmal 27,3% der Wählerstimmen sogar ohne Einschluss der CSU eine satte Mehrheit von 57% der Stimmen im Parlament erhielte und damit zu 208% überrepräsentiert wäre. Die SPD hingegen, die in der Popular Vote nur 4% hinter der CDU liegt, bekäme lediglich ein Drittel der Mandatsanzahl der CDU. Natürlich könnte sich dieses Verhältnis auch genau umkehren und diese Tatsache macht ein relatives Mehrheitswahlrecht für die beiden großen Parteien natürlich sehr attraktiv, zumal Koalitionsverhandlungen entfallen würden.
Dieses Wahlrecht hätte natürlich auch zur Folge, dass gewichtige Cleavages, wie sie etwa durch DIE GRÜNEN oder DIE LINKE vertreten werden, im Parlament so gut wie überhaupt nicht abgebildet würden. Faktisch bekämen wir ein Zwei-Parteien-Parlament mit einer kleinen Fraktion der LINKEN, die aber auch nur dann entstünde, wenn DIE LINKE in mindestens 15 von 299 Wahlkreisen die relative Mehrheit erhält und damit die 5%-Grenze zur Fraktionsbildung knapp überwinden würde. Natürlich würden auch einige Parteien wegen der fehlenden parlamentarischen Vertretung - zumindest aus der öffentlichen Wahrnehmung - gänzlich verschwinden. Über kurz oder lang würden sich zwei politische Grundrichtungen mit vermutlich einer mittelgroßen (etwa einer öko-liberalen) Partei und einer kleinen regionalen Partei im Osten etablieren. Das entspräche dann eher dem Vorbild Großbritanniens, allerdings wäre auch ein reines Zwei-Parteiensystem denkbar, wenn sich die beiden Parteien stark intern fraktionierten, wie es etwa bei den Republikanern mit der Tea Party oder den Südstaaten-Demokraten in den USA der Fall ist.