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Guttenberg: Last Exit - Strafanzeige

UJN 24.02.2011

 

Zunächst konnte man heute Morgen im Bundestag den Eindruck gewinnen, das Parlament ginge mit dem Thema Bundeswehrreform und einem der üblichen einleitenden Referätchen des amtierenden Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg nach der gestrigen Befragung und einer Aktuellen Stunde zu den Plagiatsvorwürfen einfach zur Tagesordnung über.


Doch weit gefehlt: Bereits der erste Redner der Opposition, Sigmar Gabriel, sprach gegenüber der anwesenden Bundeskanzlerin Angela Merkel Tacheles: "Muten Sie uns und diesem Land dieses unwürdige Schauspiel mit diesem Verteidigungsminister nicht länger zu!" Gabriel wiederholte den Vorwurf des intellektuellen Betrugs und der Hochstapelei gegenüber Guttenberg.


Doch schon die nächsten Redner wurden von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ermahnt, zur Sache zu sprechen. Und so sieht es aus, als würde Merkel und ihre Regierung damit durchkommen, diesen Skandal einfach aus zu sitzen. Die parlamentarischen Möglichkeiten scheinen erschöpft, zumal auch die Universität Bayreuth gestern lediglich die Aberkennung des Titels beschlossen hat, ohne die damit möglicherweise zusammenhängenden strafrechtlichen Tatbestände zu erörtern oder untersuchen zu lassen. Sie tut damit ihrem adeligen Paten, mit dem sie bislang gerne geworden hat, einen großen Gefallen, denn für sie ist damit die Affäre universitätsrechtlich erledigt.

Ungemach droht Guttenberg allerdings von ganz anderer Seite: Der ehemalige Bundeswehr-Offizier Dr. Markus Kühbacher gab bekannt, er stelle Strafanzeige gegen den "jetzigen Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt" wegen Titelmissbrauchs. Nach Aussage von Kühbacher trat Guttenberg bereits im Mai 2007 öffentlich als "Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg" auf, obschon die Arbeit selbst erst knapp zwei Jahre später gedruckt vorlag. Das ist in universitären Promotionsverfahren kein technisches Détail oder eine Lappalie, sondern neben der Arbeit selbst und der bestandenen mündlichen Prüfung ("Rigorosum") die elementare Voraussetzung für die Ausstellung der Doktorurkunde. Eine wissenschaftliche Arbeit muß sich nicht nur der Prüfung des Fachbereichs stellen, sondern auch dem allgemeinen wissenschaftlichen Diskurs. Geheimpromotionen gibt es nicht. Solange diese zentralen Punkte nicht erfüllt sind, darf sich der Promovend nach einigen Promotionsordnungen zwar als Doctor designatus (Dr. des.) bezeichnen, keinesfalls jedoch darf er diesen Zusatz weglassen und so tun, als besäße er bereits die Doktorwürde.


Grundsätzlich wird Titelmissbrauch nach Strafgesetzbuch, Paragraph 132a, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Es bleibt zu hoffen, dass sich in der Berliner Staatsanwaltschaft ein mutiger Jurist findet, der dieser Anzeige nachgeht und zur Anklage bringt, parlamentarisch zumindest ist die Causa Guttenberg ad acta gelegt.

 

 

Den Text habe ich auch bei DER FREITAG veröffentlicht und es besteht die Möglichkeit, einen Kommentar zu verfassen.

 

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Uwe-Jürgen Ness | Texte zu Politik, Geschichte & Literatur