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Marianne Birthler, ehemalige STASI-Unterlagenbeauftragte der BundesregierungGlosse -

Marianne Birthler: Jeanne d'Arc der STASI

UJN 28.12.2008 [Nachtrag: 26.09.2011]

 

Endlich mal eine gute Nachricht von der STASI-Front. Ich frage mich sowieso, wann die Jeanne d’Arc der Staatssicherheit, Marianne Birthler mit Namen, endlich im Jahr 2008 ankommt, von ihrem Trip on whatever runterkommt und ihren persönlich motivierten Kreuzzug gegen Gregor Gysi endlich einstellt. Aber die Gerichte sehen es ja anders als die Jeanne d’Arc selbst. Und das ist ja auch gut so, dass unser Rechtsstaat offenkundig an dieser Stelle greift und sie zum wiederholten Male in die Strafecke verweist. Die M. Birthler wird allmählich zu so einer typischen grünen Altlast. Sie sollte sich, so mal ein kleiner Tip am Rande, echt einen anderen Job suchen. Andere, die Geschichte studiert haben, machten ihn besser und würden sich sowieso besser mit dem Umgang mit Akten auskennen. Der Umgang mit diesen Akten ist eine Sache, bei der es sehr viel Behutsamkeit und Empathie bedarf. Genau das zeichnet einen guten Historiker aus, das Vergangene aus seiner eigenen Zeit heraus zu begreifen und dann ganz vorsichtig dieses zu kontextualisieren mit dem Jetzt. Brachial daran zu gehen, ist die Falscheste aller Herangehensweisen.

 

Im Grunde genommen lebt Marianne Birthler seit 18 Jahren von ihrer Bürgerrechtslegende. Und hat sich zudem noch einen Job daraus gedreht. Gut, andere machen das auch, D. Cohn-Bendit macht das sogar schon seit 40 Jahren in Bezug auf 1968. Ohne ihn hätten nämlich, so sein Duktus, den er gemeinhin pflegt, die revolutionären Ereignisse von 1968 in Paris erst gar nicht stattgefunden - das zeugt in gewisser Weise auch wieder von Genius, welchen ich ihm nicht abstreiten will, dass man so viele Jahre lang eine Legende aufrecht erhält. Geschichte findet angelegentlich auch in personam statt, aber sicher nicht im Fall Cohn-Bendit. Mit der Birthler hingegen hat man ganz offenkundig den Bock, korrigiere, die Ziege zur Gärtnerin gemacht, weil die glaubt inzwischen, sie dürfe politische Karrieren zerstören und wird so in gewisser Weise – man mag mir meine freie Meinung verzeihen oder auch nicht - selber zum Geheimdienst und zur Gerüchtestreuerin. Die spritzt ganz fröhlich mit dem STASI-Gift um sich. Über Gregor Gysi zieht sie auch mal persönlich gerne her, wenn jemand wie ich sie überhaupt noch erkennt und anspricht, was vor einiger Zeit bei einer Begegnung auf dem Kollwitzplatz im Prenzlauer Berg erfolgte. Prima Karriere als Bürgerrechtlerin kann ich da nur sagen. Wäre ich selbst von solchen Kampagnen zum wiederholten Male betroffen, ich würde wegen Verleumdung eine Strafanzeige stellen. Wie das geht, muss man Gregor Gysi sicher nicht erklären. Aber damit verliehe man der ganzen Sache und der STASI-Jeanne wiederum auch noch mehr Aufmerksamkeit, als diese sowieso schon hat.

 

Wie kann eigentlich ein Staat, dessen Öffentlichkeit Hans Filbinger als CDU-Ministerpräsidenten von Ba.-Wü. duldete, ihm sogar noch vor einigen Jahren durch den GRÜNEN Oberbürgermeister Dieter Salomon die Ehrenbürgerschaft Freiburgs verlieh und der keinen einzigen NS-Richter zur Verantwortung jemals gezogen hat, sich überhaupt anmaßen, mit dem Gift der STASI Politik betreiben zu dürfen? Am Schlimmsten finde ich dann immer die Gleichsetzung von sog. III. Reich und DDR, wie sie in zahlreichen Äußerungen der CDUCSUFDP erfolgt. Demnach hatten wir von 1933 bis 1989 im Osten Deutschlands als Staatsform eine "Diktatur". Eine tiefe Erkenntnis, mit der dann gleich beide politischen Systeme auf eine Stufe gestellt werden. Gleichzeitig impliziert diese Vermengung, dass beide in ihren Wesenszügen und Ausprägungen sich nicht erheblich voneinander unterscheiden würden. Da hängt selbst mir als Wessi mein fiktives Frühstück im Hals, wenn ich das höre und diese Gleichsetzung im amtlichen Protokoll des Bundestages  lese. Über 200 Tote an der Mauer sind schlimm, bleiben schlimm und sind auch nicht wegzudiskutieren, aber sind sie gleichwertig mit 25 Millionen toten Russen und der industriell betriebenen Menschenvernichtung in Auschwitz?

 

Man kann und darf kein Menschenleben gegen ein anderes aufrechnen, aber wo bleiben eigentlich noch die Maßstäbe? Bewegte ich mich vom südbadischen Lörrach in Richtung Schweizer Grenze, überschritte ich diese nach Anruf durch die Schweizer Grenzpolizei trotz des von ihr artikulierten Verbotes und bliebe ich dann nicht stehen, bekäme ich noch heute vermutlich eine Kugel in Kopf oder Rücken. Das heißt jetzt nicht, den Schießbefehl an der Mauer zu rechtfertigen, aber  man sollte die Kirche im Dorf lassen. Im Jahr 2008 werden am 3. Oktober massenhaft Kränze niedergelegt für die Toten an der innerdeutschen Grenze, während gleichzeitig die japanischen Touristen sich auf die Stelen des Holocaust-Mahnmahls setzen, ihre Curry-Wurst essen und Cola-Dosen stehen lassen. Ich bin im Jahr 2008 und habe wie der Kaspar Hauser nur noch ein großes Fragezeichen im Gesicht. Absurdistan ist überall, so scheint es mir allmählich.

 

 

Nachtrag

26.09.2011


Auch Bundesgerichtshof gibt Gysi gegen ZDF Recht

PM der Fraktion DIE LINKE im Bundestag

 

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat am 20. September 2011 die Beschwerde des ZDF gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 23. März 2010 auf Kosten des ZDF zurückgewiesen. Dem ZDF ist es nunmehr auch höchstrichterlich verboten, die Äußerung von Frau Birthler "in diesem Fall ist willentlich und wissentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann" zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss das Hanseatische Oberlandesgericht in dessen Urteil bestätigt, dass das ZDF "unzureichend" recherchiert und "insgesamt unausgewogen" berichtet habe. Von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung könne keine Rede sein. Damit hat sich bestätigt, was Gregor Gysi von Anfang an erklärte, dass die Behauptung von Frau Birthler falsch und eine üble Nachrede ist und dass sich das ZDF dieser Sicht niemals hätte anschließen dürfen. Interessant wird nun sein, ob die Medien, insbesondere das ZDF über den Beschluss des Bundesgerichtshofes ebenso ausführlich berichten wie seinerzeit über den vom Hanseatischen Oberlandesgericht aufgehobenen ersten Beschluss des Landgerichts Hamburg. Auch beim Spiegel darf man gespannt sein, ob er diesem höchstrichterlichen Beschluss so viel Raum einräumt wie dem aufgehobenen Beschluss. In seinem ganzseitigen Beitrag ging der Spiegel damals davon aus, dass Gregor Gysi in einer völlig neuen Lage sei, sich vollständig verirrt hätte etc. Auch hier müsste ja wohl spätestens nach der höchstrichterlichen Bestätigung von Gysis Position ein selbstkritischer Beitrag folgen.

Wie dem auch sei. Der Bundesgerichtshof sah keinerlei Gründe dafür, die vom ZDF begehrte Revision zuzulassen und hat Gregor Gysi damit in vollem Umfang Recht gegeben. Die diesbezüglichen Vorwürfe gegen ihn waren und bleiben falsch.

 

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Uwe-Jürgen Ness | Texte zu Politik, Geschichte & Literatur